Außerordentliche Mitgliederversammlung des Schwäbischen Albvereins – Ortsgruppe Bösingen am Samstag, den 19.07.2025 im Vereinsheim des VfB Bösingen
Beginn der Versammlung 19.00 Uhr
Anwesend sind 64 Personen (siehe Anwesenheitsliste).
Die Tagesordnungspunkte sind:
1. Begrüßung
2. Vorstellung des Vereins NaturAktiv Bösingen e. V.
3. Übertragung des Vereinsvermögens gem. § 58 Nr. 1 AO auf den Verein NaturAktiv Bösingen e. V. zum 01.12.2025
4. Satzungsänderung des § 8 (Anfallberechtigter)
5. Auflösung des Vereins zum 31.12.2025
6. Wahl von 2 Liquidatoren
7. Anträge
8. Verschiedenes
1. Begrüßung
Hans-Willi Kraft bedankt sich bei den Anwesenden für ihr zahlreiches Erscheinen und erläutert den Verlauf des Abends. Im Weiteren stellt er drei besondere Gäste vor und begrüßt Bürgermeister Peter Schuster, Heiner Hölsch von der Presse, sowie Steffen Kaltenmark-Theus, Beisitzer im Gesamtvorstand des Schwäbischen Albvereins.
Zunächst gibt Hans-Willi Kraft eine kurze Rückschau über die Vereinsgeschichte der OG Bösingen, die 1969 gegründet wurde. Diese macht deutlich, dass unser Schritt, der im folgenden erläutert werden soll, kein einfacher war. Hans-Willi Kraft betont, dass uns daher auch die Erläuterung und die anschließende Diskussion sehr wichtig ist.
1.1 Erläuterung aus der Vorstandschaft
Dieses Thema beschäftigte die Vorstandschaft bereits seit einem dreiviertel Jahr, so zitiert Hans-Willi Kraft aus den Blättern des Schwäbischen Albvereins Nr. 3/2024, S. 56/57, dass ca. „300 000.- Euro Schulden“ bereits seit 2022 existieren.
Weiter erklärt Hans-Willi Kraft, dass er daraufhin eine Mail an den Präsidenten des Schwäbischen Albvereins geschrieben habe, mit Bitte um Stellungnahme. Leider hat er auf diese bis heute keine Antwort erhalten.
Dies war einer der ausschlaggebenden Punkte für die Vorstandschaft, über die Zukunft des Schwäbischen Albvereins und damit vor allem auch unserer Ortsgruppe nachzudenken. Dabei spricht Hans-Willi Kraft unter anderem von einem „Knebelvertrag“ mit dem Hauptverein, weswegen die Vorstandschaft sich eingehend mit Rechtsanwälten und Steuerberatern ausgetauscht habe.
Als nächstes zitiert Hans-Willi Kraft aus den Blättern des SAV 2/2025, dass in einer Art Randnotiz erwähnt wird, dass in den nächsten 10 Jahren zusätzlich mit 3 Millionen Euro Schulden gerechnet werde, um die anstehenden Aufgaben schultern zu können.
Außerdem habe man den Eindruck, dass der Hauptverein kein Interesse daran habe, die hohen Kosten signifikant senken zu wollen. Auch in den Gausitzungen sei die schlechte Stimmung in Bezug auf die Spitze des Vereins zunehmend spürbar.
Aus den aufgeführten Gründen empfiehlt die Vorstandschaft deshalb den Mitgliedern der OG Bösingen die Kündigung beim Hauptverein.
1.2 Wortmeldungen
- Uli Faber: versteht Kritik aus Bösingen, sieht die Fehler aber allein in der Vorstandschaft des Hauptvereins (Anmerkung: er meint den Präsidenten). Für ihn ist es logisch die Gelder der Ortsgruppe „zu retten“. Er behauptet, dass das Geld aber nur treuhänderisch von der OG verwaltet wird und eigentlich dem Hauptverein gehöre, da die OG keine eigenständigen Vereine seien und daher nicht über das Geld verfügen dürfe. Er hebt hervor, dass der Schwäbische Albverein für ihn mehr sei als nur eine Ortgruppe. Solche Vereine seien für die Gesellschaft von großer Wichtigkeit.
- Hans-Willi nimmt Stellung zur Behauptung Fabers: Es wurde uns sowohl von zwei Rechtsanwälten, als auch von zwei Steuerberatern bestätigt, dass die Ortsgruppe über ihr Vermögen selbst verfügen dürfe.
- Eine Frage aus der Versammlung lautet, auf wie viel Euro sich das Vermögen belaufe: Auf ca. 30.000 Euro.
- Steffen Kaltenmark: Als erstes betont er, dass die Satzung des Hauptvereins gültig sei, die Ortsgruppen seien keine eingetragenen und damit keine eigenständige Vereine. Er erläutert die Berechnung von 3 Mio. Euro für die kommenden 10 Jahre. Es seien vor allem die Häuser und Türme, die ein großer Kostenpunkt darstellten, daher sollen diese bekanntermaßen teilweise abgestoßen werden. An diesem Punkt gebe es aber auch einen Negativpunkt, denn TotoLotto unterstütze jedes dieser Gebäude und bei einem Verkauf, muss diese Unterstützung zurückgezahlt werden. Er findet auch, dass die Vorstandschaften der einzelnen Ortsgruppen mehr machen müssten, statt auf eine Antwort per Mail zu warten, solle man doch einfach selbst nach Stuttgart fahren. Anschließend listet er noch weitere Kostengründe auf und benennt eventuelles Einsparungspotential (bspw. Albvereinsblätter). Er schließt seinen Vortrag damit ab, dass es ihm schlussendlich egal sei, ob die Ortsgruppe Bösingen weiter existiere.
- Zur Veranschaulichung zeigt Hans-Willi nun eine Kostenübersicht des Hauptvereins aus der Gauveranstaltung auf, die deutlich macht, dass der Hauptkostenfaktor nicht die Gebäude, sondern die Verwaltung des Hauptvereins ist.
1.3 Änderung der Tagesordnung
Nun wollten wir eigentlich zu den weiteren Tagesordnungspunkten kommen, leider kam es zu einem Problem. In der Satzung des Hauptvereins §20 Auflösung steht, dass die Einladung der außerordentlichen Mitgliederversammlung zwei Monate vorher erfolgen muss. In unserer OG-Satzung ist eine Frist von 3 Wochen gesetzt. Aus diesem Grund haben zwei Mitglieder Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Einladung erhoben. Daher werden wir zu den vorliegenden Tagesordnungspunkte heuteabend nicht abstimmen. Die Vorstandschaft empfiehlt den Anwesenden deshalb „keine Beschlüsse zur Auflösung der Ortsgruppe“ zu fassen und stellt dies zur Abstimmung und es gibt dazu:
- 61 Zustimmungen
- 2 Enthaltungen
- 0 Gegenstimmen
Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird um 19.50 Uhr offiziell beendet.
Protokollführerin: Felicitas Vogl
Vorstand: Hans-Willi Kraft